Energieausweise Pflicht bei Vermietung und Verkauf

21.06.2018


Sie beabsichtigen Ihre Immobilie zu verkaufen? Sie vermieten Wohnraum?
Dann benötigen Sie einen Energieausweis!

Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) regelt den Umgang mit den Energieausweisen im § 16 wie folgt:

Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht an einem bebauten Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 vorzulegen; die Vorlagepflicht wird auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung erfüllt. Findet keine Besichtigung statt, hat der Verkäufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 dem potenziellen Käufer unverzüglich vorzulegen; der Verkäufer muss den Energieausweis oder eine Kopie hiervon spätestens unverzüglich dann vorlegen, wenn der potenzielle Käufer ihn hierzu auffordert. Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages hat der Verkäufer dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben. Die Sätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden auf den Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermietung, der Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit. 

Grundsätzlich kann für alle Gebäude ein Energieausweis auf der Basis des Energiebedarfs (Bedarfsenergieausweis) oder ein Ausweis auf der Basis des Energieverbrauchs (Verbrauchsenergieausweis) ausgestellt werden. Bei den folgenden Ausnahmen ist jedoch nur der Bedarfsenergieausweis möglich.

1. Für Wohnhäuser, mit höchsten vier Wohnungen, wenn der Bauantrag für das Haus vor der ersten Wärmeschutzverordnung (WSchVO) vom 1. November 1977 eingereicht wurde und man es bis zum heutigen Tag noch immer nicht mindestens auf den Standard der WSchVO 1977 energetisch saniert hat.

Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie an der Ausstellung eines Energieausweises interessiert sind oder nutzen Sie unser Kontaktformular.